Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG) -
Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen …§ 1 Grundsätze
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27017/1#abs-1 (1) Arbeitnehmerweiterbildung erfolgt über die Freistellung von der Arbeit zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung in anerkannten Bildungsveranstaltungen bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27017/1#abs-2 (2) Arbeitnehmerweiterbildung dient der beruflichen und der politischen Weiterbildung sowie deren Verbindung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27017/1#abs-3 (3) Berufliche Arbeitnehmerweiterbildung fördert die berufsbezogene Handlungskompetenz der Beschäftigten und verbessert deren berufliche Mobilität. Sie ist nicht auf die bisher ausgeübte Tätigkeit beschränkt. Bildungsinhalte, die sich nicht unmittelbar auf eine ausgeübte berufliche Tätigkeit beziehen, sind eingeschlossen, wenn sie in der beruflichen Tätigkeit zumindest zu einem mittelbar wirkenden Vorteil des Arbeitgebers verwendet werden können.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/NW_27017/1#abs-4 (4) Politische Arbeitnehmerweiterbildung verbessert das Verständnis der Beschäftigten für gesellschaftliche, soziale und politische Zusammenhänge und fördert damit die in einem demokratischen Gemeinwesen anzustrebende Mitsprache und Mitverantwortung in Staat, Gesellschaft und Beruf.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 1 Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen … →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Hamm, 18.07.2007 – 18 Sa 243/07Zitiert von 1
- LAG Köln, 09.08.2023 – 11 Sa 227/23
- LAG Baden-Württemberg, 09.08.2017 – 2 Sa 4/17Zitiert von 2
- LAG Hamm, 02.05.2007 – 18 Sa 1994/06
- LAG Düsseldorf, 11.02.2004 – 12 Sa 1603/03
- BAG, 17.10.2023 – 9 AZR 38/23Arbeitnehmerähnliche Person - Tariflicher Ausgleich wegen Minderung der Gesamtvergütung - Auslegung
Zuletzt entschieden
- LAG Baden-Württemberg, 12.10.2017 – 3 Sa 30/17Zitiert von 1
- ArbG Herford, 09.10.2015 – 1 Ca 645/15
- LAG Hamm, 27.02.2014 – 16 Sa 777/13Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen … zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.