Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesfischereigesetz; Bekanntmachung der Neufassung
Landesfischereigesetz; Bekanntmachung der Neufassung§ 13 Nutzung von Fischereirechten
Stand: 26.08.2026
Fischereirechte sind ausschließlich durch Abschluß von Fischereipacht- oder Fischereierlaubnisverträgen zu nutzen.