Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG), Bekanntmachung der Neufassung
Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesforstgesetz - LFoG) …§ 52 Aufgaben
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26994/52#abs-1 (1) Der Forstschutz im Sinne dieses Gesetzes umfaßt die Aufgabe, Gefahren, die dem Wald und den seinen Funktionen dienenden Einrichtungen drohen, abzuwehren und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Wald zu beseitigen sowie rechtswidrige Handlungen zu verfolgen, die einen Bußgeldtatbestand nach § 70 oder einen sonstigen auf den Schutz des Waldes oder seiner Einrichtungen gerichteten Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklichen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26994/52#abs-2 (2) Die ordnungsrechtlichen Zuständigkeiten nach anderen Gesetzen bleiben unberührt.