Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage 'Stollen Neufund' in Haiger-Dillbrecht, Lahn-Dill-Kreis
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 26. Februar 1996
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 7. Januar 1996/2. Februar 1996 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage ,,Stollen Neufund" in Haiger-Dillbrecht, Lahn-Dill-Kreis, geschlossen.
Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Düsseldorf, den 26. Februar 1996
Ministerium für Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft Nordrhein-Westfalen
In Vertretung
Christiane Friedrich
Verwaltungsabkommen
über die Bestimmung der zuständigen Behörde
für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die
Trinkwassergewinnungsanlage "Stollen-Neufund"
in Haiger-Dillbrecht, Lahn-Dill-Kreis
zwischen
dem Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch die Ministerin für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft in Düsseldorf
und
dem Land Hessen,
vertreten durch die Ministerin für Umwelt, Energie, Jugend, Familie und Gesundheit in Wiesbaden,
wird gemäß § 140 Abs. 3 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NW. S. 926) und § 94 Abs. 3 Satz 3 des Hessischen Wassergesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1990 (GVBl. I S. 114), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Dezember 1994 (GVBl. I S. 764) sowie Art. 1 und 7 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände und Vereinbarungen auf dem Gebiet des Wasserrechts vom 21. Januar/15. Februar 1974 (GV. NW. S. 674/SGV. NW. 202 - GVBl. I S. 273, 355) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen: