Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage 'Stollen Neufund' in Haiger-Dillbrecht, Lahn-Dill-Kreis
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …§ 1
Stand: 26.08.2026
Zuständige Behörde für die Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage ,,Stollen Neufund" in Haiger-Dillbrecht, Lahn-Dill-Kreis, und in Wilnsdorf, Kreis Siegen, ist das Regierungspräsidium Gießen. Dieses handelt unter Anwendung des in Nordrhein-Westfalen geltenden Rechts im Einvernehmen mit der Bezirksregierung Arnsberg, soweit sich das Vorhaben auf Flächen im Land Nordrhein-Westfalen erstreckt. Entsprechendes gilt auch für die Durchführung von Ausgleichs- und Entschädigungsverfahren.