Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlagen Tiefbrunnen "Helmighausen" und "Hesperinghausen"
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …§ 3
Stand: 26.08.2026
Dieses Verwaltungsabkommen tritt zum Zeitpunkt der letzten Unterzeichnung in Kraft.
Wiesbaden, den 9. Januar 1996
Für das Land Hessen
Die Ministerin für Umwelt,
Energie, Jugend, Familie und Gesundheit
Nimsch
Düsseldorf, den 7. Dezember 1995
Für das Land Nordrhein-Westfalen
Die Ministerin für Umwelt,
Raumordnung und Landwirtschaft
Bärbel Höhn