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Satzung des WupperverbandesSchlussformel
Stand: 26.08.2026
Die vorstehende Satzung wurde mit Erlaß des Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen vom 4. August 1994 - IV C 2 - 53 - 49 - 01 - unter der Auflage genehmigt, daß folgende Regelung in § 14 Abs. 2 der Satzung aufgenommen wird: ,,Der durch besondere Prüfaufträge veranlaßte Umfang der Tätigkeit darf nicht so groß sein, daß die interne Prüfstelle nicht mehr jene Prüfungen durchführen kann, die sie nach ihrem Ermessen für notwendig hält." Die gemäß § 11 Abs. 2 WupperVG genehmigte Satzung sowie der Hinweis gemäß § 11 Abs. 5 WupperVG werden hiermit gemäß § 11 Abs. 4 WupperVG bekanntgemacht.
Wuppertal, den 9. August 1994
Der Vorstand
Brechtel