Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Satzung für die Emschergenossenschaft

Satzung für die Emschergenossenschaft

§ 19 (weggefallen)

Nordrhein-Westfalen

Für § 19 Satzung für die Emschergenossenschaft liegt kein Text vor.

Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht.

Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm

←§ 18 →§ 20