Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz zur Durchführung des Vertrages vom 26. März 1982 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Belgien über die Berichtigung der deutsch-belgischen Grenze im Bereich der regulierten Grenzgewässer Breitenbach und Schwarzbach, Kreise Aachen und Malmedy

Gesetz zur Durchführung des Vertrages vom 26. März 1982 zwischen der Bundesrepublik …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26903/2#abs-1 (1) In den nach § 1 eingegliederten Gebietsteilen treten mit dem Zeitpunkt der Eingliederung alle Vorschriften des Landesrechts in Kraft, die in der Stadt Monschau gelten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26903/2#abs-2 (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen bekanntzugeben.

§ 1 § 3