Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes 'Höxter-Lüchtringen'

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Verwaltungsabkommen tritt am 1. November 1986 in Kraft.

Düsseldorf, den 1. Oktober 1986

Für das Land Nordrhein-Westfalen

Namens des Ministerpräsidenten

Der Minister für Umwelt,

Raumordnung und Landwirtschaft

Klaus Matthiesen

Hannover, den 1. November 1986

Für das Land Niedersachsen

Der Niedersächsische

Umweltminister

Werner Remmers

§ 2