Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes 'Uchtorf'

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 7. Januar 1986

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am 21. Oktober/18. November 1985 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ,,Uchtorf" geschlossen.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Die Landesregierung

des Landes Nordrhein-Westfalen

Verwaltungsabkommen

über die Bestimmung der zuständigen Behörde

für die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ,,Uchtorf"

Zwischen

dem Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft in Düsseldorf

und

dem Land Niedersachsen,

vertreten durch den Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Hannover,

wird gem. § 140 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 4. Juli 1979 (GV. NW. S. 488), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. November 1984 (GV. NW. S. 663), und gem. § 170 Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 28. Oktober 1982 (Nieders. GVBl. S. 425), zuletzt geändert durch Art. 22 des Gesetzes zur Bereinigung des niedersächsischen Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts vom 5. Dezember 1983 (Nieders. GVBl. S. 281), folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen:

§ 1