Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Erteilung der Genehmigungen zur Errichtung von zwei Weserdükern und zum Bau der dazugehörigen Druckrohrleitungen

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Verwaltungsabkommen tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.

Düsseldorf, den 15. November 1984

Für das Land Nordrhein-Westfalen

namens des Ministerpräsidenten

der Minister für Ernährung,

Landwirtschaft und Forsten

Klaus Matthiesen

Hannover, den 17. August 1984

Für das Land Niedersachsen

der Niedersächsische Minister

für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Glup

§ 2