Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Erteilung der Genehmigungen zur Errichtung von zwei Weserdükern und zum Bau der dazugehörigen Druckrohrleitungen
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der zuständigen Behörde für …§ 3
Stand: 26.08.2026
Dieses Verwaltungsabkommen tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.
Düsseldorf, den 15. November 1984
Für das Land Nordrhein-Westfalen
namens des Ministerpräsidenten
der Minister für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten
Klaus Matthiesen
Hannover, den 17. August 1984
Für das Land Niedersachsen
der Niedersächsische Minister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
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