Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ,,Versmold-Sassenberg" der Wassergewinnungsanlagen des Wasserbeschaffungsverbandes Sassenberg-Versmold-Warendorf in Versmold
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 22. Mai 1979
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am 15. März/23. April 1979 das Verwaltungsabkommen über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes ,,Versmold-Sassenberg" der Wassergewinnungsanlagen des Wasserbeschaffungsverbandes Sassenberg-Versmold-Warendorf in Versmold geschlossen.
Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Der Minister
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Verwaltungsabkommen
über die Festsetzung des Wasserschutzgebietes
,,Versmold-Sassenberg" der Wassergewinnungs-
anlagen des Wasserbeschaffungsverbandes
Sassenberg-Versmold-Warendorf in Versmold
Zwischen
dem Land Niedersachsen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Niedersächsischen Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Hannover,
und
dem Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Düsseldorf,
wird gem. § 117 Abs. 3 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 1. Dezember 1970 (Nds. GVBl. S. 457), zuletzt geändert durch § 71 des Nieders. Fischereigesetzes vom 1. Februar 1978 (Nds. GVBl. S. 81) und § 100 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 1962 (GV. NW. S. 235), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. März 1975 (GV. NW. S. 232), folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen: