Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadt Diemelstadt, Waldeck-Frankenberg
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes …§ 1
Stand: 26.08.2026
Zuständige Behörde für die Festsetzung und Änderung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadt Diemelstadt, Stadtteil Neudorf, im Landkreis Waldeck-Frankenberg, dessen weitere Schutzzone in die Gemarkungen Nieder-Marsberg und Erlinghausen der Stadt Marsberg im Hochsauerlandkreis, Land Nordrhein-Westfalen, hineinragt, und für die Durchführung der erforderlichen Verfahren ist der Regierungspräsident in Kassel. Entsprechendes gilt für die Durchführung des Entschädigungsverfahrens.