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§ 1 NW_26885 (Nordrhein-Westfalen)

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadt Diemelstadt, Waldeck-Frankenberg

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Zuständige Behörde für die Festsetzung und Änderung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage der Stadt Diemelstadt, Stadtteil Neudorf, im Landkreis Waldeck-Frankenberg, dessen weitere Schutzzone in die Gemarkungen Nieder-Marsberg und Erlinghausen der Stadt Marsberg im Hochsauerlandkreis, Land Nordrhein-Westfalen, hineinragt, und für die Durchführung der erforderlichen Verfahren ist der Regierungspräsident in Kassel. Entsprechendes gilt für die Durchführung des Entschädigungsverfahrens.