Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage der Gemeinde Diemelsee im Landkreis Waldeck-Frankenberg
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 14. Januar 1975
Die Länder Hessen und Nordrhein-Westfalen haben am 22. August / 4. Dezember 1974 das Verwaltungsabkommen über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage der Gemeinde Diemelsee im Landkreis Waldeck-Frankenberg geschlossen.
Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Verwaltungsabkommen
über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes
für die Trinkwassergewinnungsanlage der
Gemeinde Diemelsee im Landkreis Waldeck-Frankenberg
Zwischen
dem Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Düsseldorf
und
dem Land Hessen,
gesetzlich vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt in Wiesbaden,
wird gemäß § 100 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 1962 (GV. NW. S. 235), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1973 (GV. NW. S. 562), und § 91 Abs. 3 Satz 2 des Hessischen Wassergesetzes vom 6. Juli 1960 (GVBl. S. 69, 177), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4. Juni 1974 (GVBl. I S. 276), sowie gemäß Artikel 7 Abs. 1 und 3 des Staatsvertrages zwischen dem Land Hessen und dem Land Nordrhein-Westfalen über Zweckverbände, öffentlichrechtliche Vereinbarungen, kommunale Arbeitsgemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände und Vereinbarungen auf dem Gebiete des Wasserrechts vom 21. 1./15. 2. 1974 (GVBl. I S. 274/GV. NW. S. 674) folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen: