Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage der Gemeinde Diemelsee im Landkreis Waldeck-Frankenberg

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes …

§ 1

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Zuständige Behörde für die Festsetzung oder Änderung des Wasserschutzgebietes für die Trinkwassergewinnungsanlage der Gemeinde Diemelsee im Landkreis Waldeck-Frankenberg, dessen weitere Schutzzone in die Gemarkungen Giershagen, Borntosten, Leitmar und Heddinghausen, Kreis Brilon, hineinragt, und für die Durchführung der dazu erforderlichen Verfahren ist der Regierungspräsident in Kassel.

§ 2