Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Hessen über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen in der Gemeinde Dietzhölztal - Ortsteil Mandeln - im Dillkreis

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 18. Juni 1973

Hiermit wird folgendes Verwaltungsabkommen bekanntgemacht:

Verwaltungsabkommen

über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes

für die Wassergewinnungsanlagen in der Gemeinde

Dietzhölztal - Ortsteil Mandeln - im Dillkreis

Zwischen

dem Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Düsseldorf

und

dem Land Hessen,

gesetzlich vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt in Wiesbaden

wird gemäß § 100 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 1962 (GV. NW. S. 235), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 1969 (GV. NW. 1970 S. 22), folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen:

§ 1