Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Hessen über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlagen in der Gemeinde Dietzhölztal - Ortsteil Mandeln - im Dillkreis
Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 18. Juni 1973
Hiermit wird folgendes Verwaltungsabkommen bekanntgemacht:
Verwaltungsabkommen
über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes
für die Wassergewinnungsanlagen in der Gemeinde
Dietzhölztal - Ortsteil Mandeln - im Dillkreis
Zwischen
dem Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Düsseldorf
und
dem Land Hessen,
gesetzlich vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Landwirtschaft und Umwelt in Wiesbaden
wird gemäß § 100 Abs. 2 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 22. Mai 1962 (GV. NW. S. 235), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 1969 (GV. NW. 1970 S. 22), folgendes Verwaltungsabkommen geschlossen: