Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Biggetalsperregesetz Biggetalsperregesetz § 7 Stand: 26.08.2026 Nordrhein-Westfalen Der Beitrag kann im Einzelfalle mit Zustimmung der Bezirksregierung in Arnsberg aus Billigkeitsgründen ermäßigt oder erlassen werden.