Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung zur Neuordnung der Sparkassen im Kreis Viersen -Fn 2-
Verordnung zur Neuordnung der Sparkassen im Kreis Viersen -Fn 2-§ 1
Stand: 26.08.2026
Die Sparkasse Krefeld und die Stadtsparkassen Nettetal und Willich sind in der Weise zu vereinigen, daß eine Zweckverbandssparkasse entsteht, auf die das Vermögen der Sparkasse Krefeld und der Stadtsparkassen Nettetal und Willich als Ganzes übergeht.