Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung -Fn 2- zur Neuordnung der Sparkassen im Kreis Herford
Verordnung -Fn 2- zur Neuordnung der Sparkassen im Kreis Herford§ 1
Stand: 26.08.2026
Die Kreissparkasse Herford-Bünde und die Stadtsparkassen Herford, Löhne und Vlotho sind in der Weise zu vereinigen, daß eine Zweckverbandssparkasse entsteht, auf die das Vermögen der genannten Sparkassen als Ganzes übergeht.