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§ 1 NW_26842 (Nordrhein-Westfalen)

Verordnung -Fn 2- zur Neuordnung der Sparkassen im Kreis Herford

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Kreissparkasse Herford-Bünde und die Stadtsparkassen Herford, Löhne und Vlotho sind in der Weise zu vereinigen, daß eine Zweckverbandssparkasse entsteht, auf die das Vermögen der genannten Sparkassen als Ganzes übergeht.