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Verordnung zur Neuordnung der Sparkassen im Kreis Gütersloh§ 4
Stand: 26.08.2026
Die Kreissparkasse Wiedenbrück und die Stadtsparkasse Rietberg sind in der Weise zu vereinigen, daß eine Zweckverbandssparkasse entsteht, auf die das Vermögen der Kreissparkasse Wiedenbrück und der Stadtsparkasse Rietberg als Ganzes übergeht.