Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Änderungs- und Ergänzungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen zur Steinkohlenreserve
Bekanntmachung des Änderungs- und Ergänzungsabkommens zwischen der Bundesrepublik …§ 2 Garantien
Stand: 26.08.2026
Bund und Land werden ihre übernommenen Garantien an die veränderten Bestimmungen des Vertrages zwischen Bund und Rationalisierungsverband anpassen.