Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 18./22. 6. 1976 über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Aufbau der in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlenreserve von bis zu 10 Mio t

Bekanntmachung des Abkommens zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 16. Dezember 1981

Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 1981 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 18./22. 6. 1976 über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Aufbau der in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlenreserve von bis zu 10 Mio t (GV. NW. S. 270) zugestimmt.

Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Abkommen

zur Änderung und Ergänzung des Abkommens

zwischen der Bundesrepublik Deutschland

und dem Land Nordrhein-Westfalen

vom 18./22. Juni 1976 über die Beteiligung

des Landes Nordrhein-Westfalen am Aufbau

der in der Ersten Fortschreibung des

Energieprogramms der Bundesregierung

vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlen

reserve von bis zu 10 Mio. t

(GV. NW. S. 270)

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft,

- im folgenden ,,Bund" genannt -

und dem Land Nordrhein-Westfalen,

vertreten durch den Ministerpräsidenten,

dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr,

- im folgenden ,,Land" genannt -

wird nachstehendes Abkommen zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 18./22. Juni 1976 über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Aufbau der in der ErstenFortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlenreserve von bis zu 10 Mio. t (GV. NW. S. 270) geschlossen:

§ 1