Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 18./22. 6. 1976 über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Aufbau der in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlenreserve von bis zu 10 Mio t
Bekanntmachung des Abkommens zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 16. Dezember 1981
Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 1981 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 18./22. 6. 1976 über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Aufbau der in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlenreserve von bis zu 10 Mio t (GV. NW. S. 270) zugestimmt.
Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Abkommen
zur Änderung und Ergänzung des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Land Nordrhein-Westfalen
vom 18./22. Juni 1976 über die Beteiligung
des Landes Nordrhein-Westfalen am Aufbau
der in der Ersten Fortschreibung des
Energieprogramms der Bundesregierung
vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlen
reserve von bis zu 10 Mio. t
(GV. NW. S. 270)
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft,
- im folgenden ,,Bund" genannt -
und dem Land Nordrhein-Westfalen,
vertreten durch den Ministerpräsidenten,
dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr,
- im folgenden ,,Land" genannt -
wird nachstehendes Abkommen zur Änderung und Ergänzung des Abkommens vom 18./22. Juni 1976 über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Aufbau der in der ErstenFortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlenreserve von bis zu 10 Mio. t (GV. NW. S. 270) geschlossen: