Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 18./22. 6. 1976 über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Aufbau der in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlenreserve von bis zu 10 Mio t
Bekanntmachung des Abkommens zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der …§ 3 Fortgelten bisheriger Regelungen
Stand: 26.08.2026
Im übrigen gelten die Regelungen des Abkommens vom 18./22. Juni. 1976 fort mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Notgemeinschaft der Rationalisierungsverband tritt.