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§ 3 NW_26820 (Nordrhein-Westfalen) — Fortgelten bisheriger Regelungen

Bekanntmachung des Abkommens zur Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 18./22. 6. 1976 über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen am Aufbau der in der Ersten Fortschreibung des Energieprogramms der Bundesregierung vom Oktober 1974 vorgesehenen Steinkohlenreserve von bis zu 10 Mio t

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Im übrigen gelten die Regelungen des Abkommens vom 18./22. Juni. 1976 fort mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Notgemeinschaft der Rationalisierungsverband tritt.