Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Zweiten Abkommens über die Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebiets Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft zu gewährenden Leistungen vom 28. Mai/2. Juni 1969

Bekanntmachung des Zweiten Abkommens über die Änderung und Ergänzung des Abkommens …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 18. Dezember 1974

Der Landtag hat am 18. Dezember 1974 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Zweiten Abkommen über die Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebiets Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft zu gewährenden Leistungen vom 28. Mai/2. Juni 1969 zugestimmt.

Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Zweites Abkommen

über die Änderung und Ergänzung des Abkommens

zwischen der Bundesrepublik Deutschland

und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligung

des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung

des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des

Steinkohlenbergbaugebiets Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft

zu gewährenden Leistungen vom 28. Mai/2. Juni 1969

Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft,

- im folgenden Bund genannt -

und

dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr,

- im folgenden Land genannt -

wird folgendes Abkommen geschlossen:

Art 1