Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Zweiten Abkommens über die Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebiets Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft zu gewährenden Leistungen vom 28. Mai/2. Juni 1969
Bekanntmachung des Zweiten Abkommens über die Änderung und Ergänzung des Abkommens …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 18. Dezember 1974
Der Landtag hat am 18. Dezember 1974 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Zweiten Abkommen über die Änderung und Ergänzung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebiets Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft zu gewährenden Leistungen vom 28. Mai/2. Juni 1969 zugestimmt.
Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Zweites Abkommen
über die Änderung und Ergänzung des Abkommens
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Beteiligung
des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung
des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des
Steinkohlenbergbaugebiets Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft
zu gewährenden Leistungen vom 28. Mai/2. Juni 1969
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister für Wirtschaft,
- im folgenden Bund genannt -
und
dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den Ministerpräsidenten, dieser vertreten durch den Minister für Wirtschaft, Mittelstand und Verkehr,
- im folgenden Land genannt -
wird folgendes Abkommen geschlossen: