Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den zur Förderung des Zusammenschlusses der Bergbauunternehmen des Steinkohlenbergbaugebiets Ruhr zu einer Gesamtgesellschaft zu gewährenden Leistungen

Bekanntmachung des Abkommens über die Beteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an den …

Art 3 Zinszuschüsse

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26811/3#abs-1 (1) Der Bund wird die Erfüllung der Reinvestitionsverpflichtungen der Muttergesellschaften (Artikel 1 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 Buchst. e) dadurch fördern, daß er für die jeweiligen im Rahmen der Reinvestitionsverpflichtungen getätigten Investitionen für die Dauer von fünf Jahren Zinszuschüsse in Höhe von bis zu drei vom Hundert jährlich der jeweils für diese Investitionen geleisteten Zahlungen gewährt. Der Gesamtbetrag der Investitionssumme, für den Zinszuschüsse gewährt werden, ist auf zwei Milliarden Deutsche Mark begrenzt; für diesen Betrag gilt Artikel 1 Abs. 3 entsprechend.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26811/3#abs-2 (2) Die näheren Voraussetzungen für die Gewährung sowie das Verfahren der Auszahlung der Zinszuschüsse werden durch Richtlinien geregelt, die vom Bund mit Einverständnis der Landesregierung oder der von ihr bestimmten Stelle erlassen werden; das Einverständnis ist auch für Änderungen der Richtlinien erforderlich.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26811/3#abs-3 (3) Soweit eine Bestätigung der Bewilligungsstelle (Artikel 8) Voraussetzung für die Erfüllung der Reinvestitionsverpflichtung einer Muttergesellschaft durch ein anderes Unternehmen ist, das weder Muttergesellschaft ist noch mit einer Muttergesellschaft einen Konzern im Sinne des Aktiengesetzes bildet, wird die Bewilligungsstelle die Bestätigung im Benehmen mit der Landesregierung oder der von ihr bestimmten Stelle erteilen.

Art 2 Art 4