Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Assistentin und Assistent an Bibliotheken

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem …

§ 6 Prüfungstermine und Fristen

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26767/6#abs-1 (1) Die zuständige Stelle legt im Einvernehmen mit der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses die mit der Durchführung der Prüfung verbundenen Termine fest. Die Termine sollen auf den Ablauf der Berufsausbildung und des Schuljahres abgestimmt sein.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26767/6#abs-2 (2) Die zuständige Stelle gibt diese Termine und die Anmeldefristen den an der Ausbildung Beteiligten rechtzeitig bekannt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26767/6#abs-3 (3) Wird die Abschlußprüfung mit einheitlichen überregionalen Prüfungsaufgaben durchgeführt, sind grundsätzlich einheitliche Prüfungstage festzulegen.

§ 5 § 7