Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Assistentin und Assistent an Bibliotheken

Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem …

§ 30 Inkrafttreten

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Übergangsvorschrift

Prüflinge, die ihre Berufsausbildung vor dem 1.8.1995 begonnen haben, erhalten ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 2 der Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschluß- und Umschulungsprüfungen in dem Ausbildungsberuf Assistentin und Assistent an Bibliotheken vom 22. Juni 1990 (GV. NW. S. 448).

Köln, den 22. Juni 1990

Der Regierungspräsident Köln

als zuständige Stelle in Nordrhein-Westfalen

für den Ausbildungsberuf

Assistentin und Assistent an Bibliotheken

Im Auftrag

Groh

§ 29