Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern
Gesetz über die Zuständigkeit für die Festsetzung und Erhebung der Realsteuern§ 1
Stand: 26.08.2026
Für die Festsetzung und die Erhebung der Realsteuern sind die hebeberechtigten Gemeinden zuständig.