Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen (Kirchensteuergesetz - KiStG); Bekanntmachung der Neufassung

Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen …

§ 13

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die zuständigen Landes- oder Gemeindebehörden haben den Kirchen auf Anfordern die für die Besteuerung und den kirchlichen Finanzausgleich erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

VI. Rechtsbehelfe

§ 12 § 14