Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / KAG
KAG§ 19
Stand: 26.08.2026
Für § 19 KAG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 19 KAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OVG NRW, 29.06.2021 – 15 A 1432/20
- OVG NRW, 08.06.2021 – 15 A 299/20Zitiert von 5
- OVG NRW, 20.04.2021 – 15 A 4037/19Zitiert von 14
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.