Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die Einrichtung des Rechenzentrums der Finanzverwaltung als Landesfinanzbehörde und die Bestimmung seiner Aufgaben im Besteuerungsverfahren
Verordnung über die Einrichtung des Rechenzentrums der Finanzverwaltung als …§ 1
Stand: 26.08.2026
Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung ist eingerichtet als Landesfinanzbehörde mit Sitz in Kaarst.