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§ 1 NW_26707 (Nordrhein-Westfalen)

Verordnung über die Einrichtung des Rechenzentrums der Finanzverwaltung als Landesfinanzbehörde und die Bestimmung seiner Aufgaben im Besteuerungsverfahren

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung ist eingerichtet als Landesfinanzbehörde mit Sitz in Kaarst.