§ 1 Verordnung über die Einrichtung des Rechenzentrums der Finanzverwaltung als … (Nordrhein-Westfalen)
Verordnung über die Einrichtung des Rechenzentrums der Finanzverwaltung als Landesfinanzbehörde und die Bestimmung seiner Aufgaben im Besteuerungsverfahren
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Das Rechenzentrum der Finanzverwaltung ist eingerichtet als Landesfinanzbehörde mit Sitz in Kaarst.