Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über die nach dem Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) zuständigen Festsetzungsbehörden

Verordnung über die nach dem Gesetz über die Beschränkung von Grundeigentum für die …

§ 2

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Die Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Die Landesregierung

des Landes Nordrhein-Westfalen.

Hinweis

(Artikel 107 des Ersten Gesetzes zur Befristung des Landesrechts Nordrhein-Westfalen v. 18. Mai 2004 (GV. NRW. S. 248))

Wiederherstellung des Verordnungsranges

Die in diesem Gesetz erlassenen oder geänderten Rechtsverordnungen können aufgrund der jeweils einschlägigen Verordnungsermächtigungen durch Rechtsverordnung geändert werden.

§ 1