Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung von Moselschiffahrtsgerichten
Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 13. Mai 1966
Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Abkommen zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung von Moselschiffahrtsgerichten zugestimmt.
Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgegeben, nachdem die Landtage des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes dem Abkommen ebenfalls zugestimmt haben.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung
des Abkommens zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz und dem Saarland
Vom 9. März 1966
Abkommen zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung von Moselschiffahrtsgerichten.
Das Land Nordrhein-Westfalen
- vertreten durch den Ministerpräsidenten -
das Land Rheinland-Pfalz
- vertreten durch den Ministerpräsidenten -
und das Saarland
- vertreten durch den Ministerpräsidenten -
schließen vorbehaltlich der Genehmigung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehendes Abkommen: