Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung von Moselschiffahrtsgerichten

Bekanntmachung des Abkommens zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 13. Mai 1966

Die Landesregierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat dem Abkommen zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung von Moselschiffahrtsgerichten zugestimmt.

Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgegeben, nachdem die Landtage des Landes Rheinland-Pfalz und des Saarlandes dem Abkommen ebenfalls zugestimmt haben.

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung

des Abkommens zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen,

Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Vom 9. März 1966

Abkommen zwischen den Ländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung von Moselschiffahrtsgerichten.

Das Land Nordrhein-Westfalen

- vertreten durch den Ministerpräsidenten -

das Land Rheinland-Pfalz

- vertreten durch den Ministerpräsidenten -

und das Saarland

- vertreten durch den Ministerpräsidenten -

schließen vorbehaltlich der Genehmigung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehendes Abkommen:

Art 1