Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Gesetz über das Vorschaltverfahren bei Anträgen auf gerichtliche Entscheidung betreffend die Vollzugsangelegenheiten von Gefangenen und Untergebrachten - Vorschaltverfahrengesetz -

Gesetz über das Vorschaltverfahren bei Anträgen auf gerichtliche Entscheidung betreffend …

§ 5 In-Kraft-Treten, Berichtspflicht

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Gesetz tritt am 1. März 1979 in Kraft. Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2009 über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieses Gesetzes.

Die Landesregierung

des Landes Nordrhein-Westfalen

§ 4