Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Drittes Gesetz zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Drittes Gesetz zur Änderung der Organisation der ordentlichen Gerichtsbarkeit§ 7
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26561/7#abs-1 (1) Das Amtsgericht Goch wird mit Ablauf des 31. März 1979 aufgehoben. Die Gemeinden Goch und Uedem werden ab 1. April 1979 dem Amtsgericht Kleve zugeordnet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26561/7#abs-2 (2) Das Amtsgericht Haltern wird mit Ablauf des 31. Dezember 1979 aufgehoben. Die Gemeinde Haltern wird ab 1. Januar 1980 dem Amtsgericht Marl zugeordnet.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26561/7#abs-3 (3) Das Amtsgericht Petershagen wird mit Ablauf des 30. Juni 1982 aufgehoben. Die Gemeinde Petershagen wird ab 1. Juli 1982 dem Amtsgericht Minden zugeordnet.