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Gesetz zur Bereinigung des in Nordrhein-Westfalen geltenden preußischen Rechts§ 2
Stand: 26.08.2026
Für § 2 Gesetz zur Bereinigung des in Nordrhein-Westfalen geltenden preußischen Rechts liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.