Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage§ 1 Allgemeines
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26532/1#abs-1 (1) Die Sonntage und die Feiertage werden nach Maßgabe dieses Gesetzes geschützt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/NW_26532/1#abs-2 (2) Der Feiertagsschutz gilt von Mitternacht bis Mitternacht, soweit im einzelnen nicht etwas Abweichendes bestimmt ist.