Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / LWahlO
LWahlOVI. Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse, Wahlniederschrift
Stand: 26.08.2026
Für VI. LWahlO liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.