Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verordnung über Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten der Mitglieder der Landesregierung

Verordnung über Umzugskostenentschädigung, Tagegelder und Entschädigung für Reisekosten …

§ 9

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1955 in Kraft. Die Vorschriften des Abschnitts II gelten auch für Reisen, die vor dem 1. September 1955 angetreten und an diesem Tage oder später beendet werden.

§ 8