Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen

Bekanntmachung Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz …

Volltext

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Vom 19. Juli 1996

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 19. Juni 1996 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen zugestimmt.

Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.

Das Datum des Inkrafttretens des Abkommens nach seinem Artikel 12 wird gesondert bekanntgemacht.

Für den Ministerpräsidenten

des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Innenminister

Abkommen

zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen,

dem Land Rheinland-Pfalz, der Wallonischen Region

und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens

über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen

Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen

Das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, die Wallonische Region und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens -

im Bewußtsein der aus der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erwachsenden Vorteile, wie sie in dem am 21. Mai 1980 in Madrid geschlossenen Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit aufgezeigt sind,

in dem Wunsch, diesen Körperschaften und anderen öffentlichen Stellen die Möglichkeit zu verschaffen, auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zusammenzuarbeiten -

haben folgendes vereinbart:

Art 1