Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Bekanntmachung Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen
Bekanntmachung Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz …Volltext
Stand: 26.08.2026
Vom 19. Juli 1996
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 19. Juni 1996 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen zugestimmt.
Das Abkommen wird nachfolgend bekanntgemacht.
Das Datum des Inkrafttretens des Abkommens nach seinem Artikel 12 wird gesondert bekanntgemacht.
Für den Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen
Der Innenminister
Abkommen
zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen,
dem Land Rheinland-Pfalz, der Wallonischen Region
und der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen
Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen
Das Land Nordrhein-Westfalen, das Land Rheinland-Pfalz, die Wallonische Region und die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens -
im Bewußtsein der aus der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erwachsenden Vorteile, wie sie in dem am 21. Mai 1980 in Madrid geschlossenen Europäischen Rahmenübereinkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit aufgezeigt sind,
in dem Wunsch, diesen Körperschaften und anderen öffentlichen Stellen die Möglichkeit zu verschaffen, auf öffentlich-rechtlicher Grundlage zusammenzuarbeiten -
haben folgendes vereinbart: