Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen Art 65 Stand: 26.08.2026 Nordrhein-Westfalen Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung oder aus der Mitte des Landtags eingebracht.