Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Allgemeines Berggesetz
Allgemeines Berggesetz§ 16
Stand: 04.06.2004
Für § 16 Allgemeines Berggesetz liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.