Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausführungsgesetz zur Konkursordnung
Ausführungsgesetz zur Konkursordnung§ 56
Stand: 26.08.2026
Wo in einem Gesetz auf die durch Einführung der Konkursordnung oder durch dieses Gesetz aufgehobenen Vorschriften hingewiesen wird, treten die Vorschriften der Konkursordnung, des Gesetzes, betreffend die Einführung derselben, und dieses Gesetzes an deren Stelle.