nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 56 NW_26470 (Nordrhein-Westfalen)

Ausführungsgesetz zur Konkursordnung

Landesrecht Nordrhein-Westfalen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Wo in einem Gesetz auf die durch Einführung der Konkursordnung oder durch dieses Gesetz aufgehobenen Vorschriften hingewiesen wird, treten die Vorschriften der Konkursordnung, des Gesetzes, betreffend die Einführung derselben, und dieses Gesetzes an deren Stelle.