Gesetze / Neubaumietenverordnung 1970

NMV 1970

§ 28 Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete

Stand: 02.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019

Bund

Neben der Vergleichsmiete sind Umlagen, Zuschläge und Vergütungen entsprechend den Vorschriften der §§ 20 bis 27 zulässig.

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