Gesetze / Neubaumietenverordnung 1970
NMV 1970§ 28 Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete
Stand: 02.11.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Neben der Vergleichsmiete sind Umlagen, Zuschläge und Vergütungen entsprechend den Vorschriften der §§ 20 bis 27 zulässig.